Bank of Latvia - Bank of Latvia
Aktiv

Bank of Latvia

Offizielle Bescheinigung
country-flagLettland
Geschäftsbank
20 Jahr
Aktuelles Unternehmensrating

5.00

Branchenbewertung
a

Grundlegende Informationen

Vollständiger Name des Unternehmens
Vollständiger Name des Unternehmens
Bank of Latvia
Land
Land
Lettland
Unternehmensklassifizierung
Unternehmensklassifizierung
Anmeldezeit
Anmeldezeit
1922
Status des Unternehmens
Status des Unternehmens
Aktiv

Regulierungsinformationen

Unternehmensbewertung/Belichtung

Kommentare schreiben/Belichtung

5.00

0bewerten/
0Belichtung
Kommentare schreiben/Belichtung

Bank of Latvia Einführung in Unternehmen

Die Bank von Lettland (lettisch: Latvijas Banka) ist die Zentralbank von Lettland. Sie ist eine der wichtigsten öffentlichen Institutionen des Staates und erfüllt die gesetzlich festgelegten wirtschaftlichen Funktionen. Sie wurde 1922 gegründet.

Das Hauptziel der Bank von Lettland ist die Regulierung des Geldumlaufs durch die Umsetzung der Geldpolitik, um die Preisstabilität in Lettland zu erhalten. Bis zum 31. Dezember 2013 war die Bank für die Ausgabe der ehemaligen lettischen Währung, des Lat, zuständig. Die Verwaltung der Bank von Lettland befindet sich in Riga. Das Geschäftsjahr der Bank beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Geschichte

Am 7. September 1922 verabschiedete die Verfassungsversammlung das Gesetz über die Gründung der Bank von Lettland. Der Bank von Lettland wurde das Entlastungsrecht eingeräumt. Am 19. September 1922 wurde auf Beschluss des Kabinetts das vorläufige Statut der Bank mit ihrem Anfangskapital von 10 Millionen Lats genehmigt. Am 24. April 1923 genehmigte Saeima das Statut der Bank von Lettland, das am 2. Juli von Präsident Jānis Šakste unterzeichnet wurde. Die Bank wird von einem Vorstand und einem Vorstand geleitet. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und 11 Mitgliedern, aber dem Vorstand gehören ein Generaldirektor, sein Stellvertreter und drei Direktoren an.

Am 17. Juni 1940 wurde Lettland besetzt und am 5. August in die Sowjetunion eingegliedert. Am 25. Juli wurde das Gesetz über die Verstaatlichung von Banken und großen Industrieunternehmen verabschiedet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Aufgaben der Geldentladung und des Finanzministeriums von der Staatsbank der Sowjetunion wahrgenommen, aber das Währungssystem der Sozialistischen Sowjetrepublik Lettland war vollständig unter ihrer Kontrolle.

Am 2. März 1990 verabschiedete der Oberste Rat der Sozialistischen Sowjetrepublik Lettland das "Bankengesetz" und den Beschluss "Bank von Lettland". Sie stellte fest, dass die Bank von Lettland, eine lokale Zentralbank, als unabhängige Nationalbank, Währungsausgabestelle, mit Geschäftsbanken verbundene Zentralbank, als Beauftragter für die Ausführung des Staatshaushalts und als geldpolitische Aufsichtsbehörde wieder aufgebaut wurde.

Doch erst mit der Erklärung vom 4. Mai 1990 über die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Republik Lettland und die Auflösung der Sowjetunion, dem Beschluss des Obersten Rates der Republik Lettland vom 3. September 1991 "Über die Umstrukturierung der Bankinstitute auf dem Gebiet der Republik Lettland" wurde die Bank von Lettland zur einzigen Zentralbank. Sie übernahm das Eigentum und die Struktur der Sowjetbank, der Bank von Lettland und anderer staatlicher Kreditinstitute.

Am 4. März 1992 verabschiedete der Oberste Rat der Republik Lettland das Gesetz "Über den Erwerb der 1922 gegründeten Bank von Lettland". Der Status der lettischen Bank als staatliche Zentralbank und ausstellende Bank wurde schließlich durch die am 19. Mai 1992 verabschiedeten Gesetze der Republik Lettland "Über Banken" und "Über die Bank von Lettland" konsolidiert. In Lettland wurde die Unabhängigkeit der staatlichen Zentralbank von der Regierungspolitik zum ersten Mal durch Gesetze sichergestellt. Das Gesetz "Über die Bank von Lettland" sah ihre kommerzielle Arbeit nicht vor, daher wurde ein Beschluss über die Umstrukturierung und Privatisierung der 49 Filialen der Bank von Lettland gefasst.

Geldpolitische Strategie und Wechselkurspolitik

Wie die meisten Zentralbanken der Welt besteht das Hauptziel der Bank von Lettland darin, die Inflation auf einem bestimmten Niveau zu halten.

Der Europäischen Union beizutreten, bis sie Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) der Europäischen Union wird, kann die Bank von Lettland ihre Geldpolitik fortsetzen, sofern dies im gemeinsamen Interesse der Europäischen Union liegt, der Entwicklung anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht schadet und zur wirtschaftlichen Stabilität beiträgt.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beabsichtigen ebenfalls, der Europäischen Währungsunion beizutreten und die Euro. Nach dem Beitritt zur Europäischen Union muss Lettland nachweisen, dass es in der Lage ist, die Kriterien für den Beitritt zur Europäischen Währungsunion zu erfüllen. Eines dieser Kriterien ist die zweijährige Mitgliedschaft im Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II). Lettland trat der Arbeitsgruppe am 2. Mai 2005 bei. ERM II bedeutet, dass der Lat vor der Euro-Umrechnung mindestens zwei Jahre lang an den Euro gekoppelt war und der Wechselkurs des Lat gegenüber dem Euro um nicht mehr als + / - 15% gegenüber dem Euro-gekoppelten Wechselkurs des Lat schwanken darf.

Um ihre Hauptziele zu erreichen und erfolgreich in die Europäische Währungsunion einzutreten, hat die Bank von Lettland eine Strategie des festen Wechselkurses (1 Euro = 0,702804 Lat) umgesetzt. Die Volatilität des festen Kopplungskurses kann innerhalb von + / - 1% liegen. Die Bank von Lettland setzt die Politik der Anziehung von Lat seit Februar 1994 um, als der Lat an den SZR-Währungskorb gekoppelt wurde. Der Lat wurde am 1. Januar 2005 an den Euro gekoppelt.

Darüber hinaus hat die Bank von Lettland 2006 und Anfang 2007 ein Refinanzierungssatzinstrument, die Reisequote, eingeführt. Die Erhöhung des Refinanzierungssatzes hat mehr Signalfunktionen in Fällen, in denen die Bank nicht beabsichtigt, die von der Bank von Lettland bereitgestellten Instrumente aktiv zu nutzen.

Management

Die Bank von Lettland wird vom Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss der Bank geleitet. Der Verwaltungsrat besteht aus acht Personen: dem Präsidenten der Bank, seinen Stellvertretern und sechs Mitgliedern des Verwaltungsrats. Der Aufsichtsrat der Bank von Lettland wird vom Gouverneur der Bank von Lettland geleitet. Der Gouverneursrat der Bank von Lettland trifft Entscheidungen im Namen der Bank von Lettland.

Für die praktische Arbeit und das operative Management der Bank von Lettland hat der Gouverneursrat der Bank einen ständigen Verwaltungsrat eingerichtet, der sich aus sechs Personen zusammensetzt. Der Gouverneur der Bank genehmigt die Struktur der Bank von Lettland und rekrutiert und entlässt Mitarbeiter der Bank von Lettland.

Präsidenten der vergangenen Jahre
  • Kārlis Vanags (1. November 1922 - 14. Oktober 1923)
  • Edgars Švıde (15. Oktober 923 - 21. September 1926)
  • Kārlis Vanags (22. September 1926 - 13. Juli 1940)
  • Kārlis Zandersons (13. Juli 940 - 21. Juli 1940)
  • Artêrs Graudižš (? 26. März - 30. Juli 1990)
  • Pāvils Sakss (31. Juli 1990 - 3. September 1991)
  • Einars Repše (3. September 1991 - 20. Dezember 2001)
  • Ilmārs Rimšıvičs (21. Dezember 2001 - 20. Dezember 2019)
  • MārtižšKazāks (21. Dezember 2019 - heute)

Bank of Latvia Unternehmenssicherheit

www.bank.lv
Informationen zur Website
Die Website ist nicht mehr zugänglich
Informationen zum Domänennamen
Der Domänenname ist abnormal, bitte nutzen Sie die von diesem Broker angebotenen Dienste mit Vorsicht

Bank of Latvia Q & A

Stellen Sie eine Frage

Soziale Medien

Nachrichten und Informationen

Risikoerklärung
Finance.Wiki weist Sie darauf hin, dass die auf dieser Website enthaltenen Daten möglicherweise nicht in Echtzeit vorliegen oder nicht korrekt sind. Die Daten und Preise auf dieser Website werden nicht unbedingt vom Markt oder der Börse bereitgestellt, sondern können von Market Makern bereitgestellt werden, sodass die Preise möglicherweise nicht korrekt sind und von den tatsächlichen Marktpreistrends abweichen können. Das heißt, der Preis ist nur ein Richtpreis, der die Marktentwicklung widerspiegelt, und sollte nicht für Handelszwecke verwendet werden. Finance.Wiki und der Anbieter der auf dieser Website enthaltenen Daten haften nicht für Verluste, die durch Ihr Handelsverhalten oder Ihr Vertrauen auf die auf dieser Website enthaltenen Informationen entstehen.
Kontaktiere uns
app
Risikoerklärung
Finance.Wiki weist Sie darauf hin, dass die auf dieser Website enthaltenen Daten möglicherweise nicht in Echtzeit vorliegen oder nicht korrekt sind. Die Daten und Preise auf dieser Website werden nicht unbedingt vom Markt oder der Börse bereitgestellt, sondern können von Market Makern bereitgestellt werden, sodass die Preise möglicherweise nicht korrekt sind und von den tatsächlichen Marktpreistrends abweichen können. Das heißt, der Preis ist nur ein Richtpreis, der die Marktentwicklung widerspiegelt, und sollte nicht für Handelszwecke verwendet werden. Finance.Wiki und der Anbieter der auf dieser Website enthaltenen Daten haften nicht für Verluste, die durch Ihr Handelsverhalten oder Ihr Vertrauen auf die auf dieser Website enthaltenen Informationen entstehen.